Arbeitsunfähigkeit
- Berufsunfähigkeit • Dread Disease • Multi-Risk • Erwerbsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Du Deinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, voraussichtlich auf Dauer nicht mehr machen kannst (§ 172 Abs. 2 VVG). Das bedeutet, eine Leistung aus der BU-Versicherung ist an den letzten Beruf gekoppelt. Ob Du noch einen anderen Job machen könntest, ist unwichtig.
Ob ein Unfall oder eine Krankheit der Grund für die Berufsunfähigkeit ist, spielt für die Versicherung keine Rolle. Diese zahlt, wenn Du nach deren Einschätzung zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig bist. Das bedeutet, Du hast mindestens die Hälfte Deiner Leistungsfähigkeit verloren und kannst für Deinen Beruf wichtige Tätigkeiten nicht mehr ausüben oder nur noch eine geringe Anzahl an Stunden arbeiten.
Um das nachzuweisen, müssen Betroffene zahlreiche Unterlagen bei der Versicherung einreichen, darunter Arztberichte und Beschreibungen ihrer Tätigkeit. Wenn die Berufsunfähigkeit feststeht, zahlt der Versicherer die im Vertrag vereinbarte monatliche Rente an den Versicherten. Das zuvor erzielte Einkommen hat dabei keine Bedeutung.
Besonders wichtig ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für:
alle Erwerbstätigen, die nicht auf ihr Einkommen verzichten können;
Selbstständige, da sie oft nicht gesetzlich rentenversichert sind (obwohl in einigen Fällen eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoller sein kann)
Berufsanfänger, weil sich junge Menschen mit guter Gesundheit noch recht günstig versichern können.
Welche Alternativen gibt es?
Ist das nicht möglich, gibt es mittlerweile einige Alternativen zur BU. Sie bieten jedoch alle einen geringeren Schutz und sind auch nicht in jedem Fall günstiger. Deshalb ist auch vor dem Abschluss eines solchen Vertrags eine umfassende Beratung wichtig.
Grundfähigkeit
Grundfähigkeitsversicherung
Rente nur bei Verlust grundlegender Fähigkeiten (wie Gehen oder Tragen)
Erwerbsunfähigkeit
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
versichert auch psychische Erkrankungen;zahlt Rente nur, wenn Du gar nicht mehr arbeiten kannst
Schwere Krankheiten
Dread-Disease-Versicherung
Einmalbetrag statt Rentezahlt nur bei bestimmten Krankheiten, nicht bei psychischen Leiden
Multi-Risk-Versicherung
Multi-Risk-Versicherung
Rente bei schwerer Behinderung, Verlust grundlegender Fähigkeiten oder Pflegefall nicht versichert sind psychische Leiden und orthopädische Probleme
Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung springt ein, wenn ein Unfall dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt. Aber auch bei Unfallfolgen, die nicht von Dauer sind, leistet die Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel rund um die Uhr und weltweit.
Leistungen in einer Unfallversicherung
Invaliditätsleistung
Die Invaliditätsleistung ist eine Einmalleistung in Form einer Kapitalsumme.
WICHTIG: Impfschäden sind in einer guten Unfallversicherung ab dem 1% Invalidität versichert.
Unfallrente
Bei besonders schweren dauerhaften Beeinträchtigungen bezahlt die Unfallversicherung eine lebenslange Rente.
Todesfallleistung
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode
Tagegeld
Vor allem für Selbstständige ist ein Unfall meist mit Verdienstausfall verbunden. Deshalb vereinbaren sie in aller Regel ein Tagegeld.
Krankenhaustagegeld
das meist bis zu zwei Jahre nach dem Unfall gezahlt wird. Der Versicherer zahlt das Krankenhaustagegeld meist auch dann, wenn der Versicherte wegen einer ambulanten Operation arbeitsunfähig ist.
Übergangsleistung
Der Prozess der Genesung verläuft nicht bei jedem Verletzten gleich. Deshalb kann der Arzt den für die Höhe der Leistung entscheidenden Invaliditätsgrad oft erst nach der Heilung feststellen.