Generationsberatung

  • Betreuungsverfügung   •   Patientenverfügung   •   Sorgerechtsverfügung   •   Tierverfügung

Was passiert, wenn ich zu einem Pflegefall werde? Wer ist für mich verantwortlich? Wer darf über mein Vermögen oder meine Gesundheit bestimmen?

Wir unterstützen Sie bei ihrer Generationsplanung. Wir bieten Ihnen Lösungen für ihre Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Tierverfügung oder Sorgerechtsverfügung. Begeben Sie sich vertrauensvoll in sichere Hände und vermeiden Sie, dass über Sie, ihr Vermögen oder ihre Angehörige Fremde verfügen.

Betreuungsverfügung

In einer Betreuungsverfügung können Sie Wünsche hinsichtlich einer Betreuung äußern, die Sie im Betreuungsfall möglicherweise krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr äußern können. Unterbringung, Ort und Art der Versorgung werden in einer Betreuungsverfügung genau geregelt und somit nicht dem Zufall überlassen. Diese Wünsche sind vom Gericht grundsätzlich zu berücksichtigen. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht räumt die Betreuungsverfügung einem Dritten keine Vollmacht ein.

Patientenverfügung

Seit dem 01.09.2009 sind Patientenverfügungen bindend. In einer Patientenverfügung wird für den Fall, dass Sie keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen können, im voraus festgelegt, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Sie können in der Patientenverfügung bestimmen, ob Sie in bestimmte Untersuchungen, ärztliche Behandlungen oder Eingriffe, die nicht unmittelbar bevorstehen, einwilligen oder diese untersagen. Dadurch können Sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen, auch wenn Sie zum Zeitpunkt dieser ärztlichen Behandlung nicht mehr entscheidungsfähig sind.

Sorgerechtsverfügung

Leider passiert es tagtäglich, dass Menschen durch einen Unfall oder andere Unglücksfälle aus dem Leben gerissen werden. Nicht selten befinden sich unter den Opfern auch Eltern kleiner Kinder. In einem solchen Fall stellt sich dann natürlich die Frage nach deren Verbleib und wer nun für sie
verantwortlich ist und sich um sie kümmert. Eine Sorgerechtsverfügung gibt die Möglichkeit, namentlich einen Vormund oder Pfleger zu bestimmen, dem Sie vertrauen.

Sie können bestimmte Personen vom Erhalt des Sorgerechts ausschließen und so klar festlegen, bei wem Ihre Kinder am besten aufgehoben wären.

Tierverfügung

In einer Haus- bzw. Großtierverfügung kann jede volljährige Person den Aufenthaltsort, das Futter, die Unterbringung, die ärztliche Versorgung, den eventuellen Verkauf sowie alle damit verbunden finanziellen Angelegenheiten regeln.

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