Haus & Wohnen
- Hausratversicherung • Gebäudeversicherung
Hausratversicherung
Der Versicherungsschutz gilt für Deine Wohnung oder Dein Haus, also den Ort, an dem Du dauerhaft wohnst und den Du bei Vertragsabschluss angegeben hast. Zur Wohnung gehören auch Terrasse und Anbauten, Kellerräume sowie privat genutzte Räume oder Garagen in der Nähe der Wohnung.
Räume, die Du ausschließlich gewerblich oder beruflich nutzt, gehören nicht zum versicherten Wohnort, wenn Du sie über einen separaten Eingang betreten kannst. Deine berufliche Werkstatt in der Garage neben Deinem Einfamilienhaus ist demnach nicht in den Versicherungsschutz eingeschlossen, ein häusliches Arbeitszimmer hingegen schon.
Die versicherten Gefahren im Basisschutz
Die Hausratversicherung zahlt, wenn Dein Hausrat durch klar definierte Ereignisse beschädigt wird oder abhandenkommt. Zu diesen Ereignissen zählen:
- Brand, Blitzschlag und daraus resultierende Überspannung, Explosion, Implosion
- Einbruchdiebstahl (auch der Versuch) und Vandalismus
- Austritt von Leitungswasser
- Naturgefahren wie Sturm oder Hagel
Gebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung zahlt für Schäden am Gebäude und an festem Inventar. Dazu gehören zum Beispiel Heizungsanlagen, aber auch die Einbauküche, der fest verlegte Fußboden und die eingebaute Badewanne.
Wenn hingegen Möbel oder Ähnliches beschädigt werden, ist das ein Fall für die Hausratversicherung.
Die verbundene Wohngebäudeversicherung besteht aus der Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung. Darüber hinaus kannst Du Zusatzbausteine, beispielsweise für Elementarschäden hinzufügen.
Baustein Feuerversicherung
Die Feuerversicherung zahlt bei Schäden am Haus, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion entstehen. Sie greift auch bei fest eingebauten elektrischen Installationen, wie die Stromversorgung für Lampen und Steckdosen.
Achtung: Ein Rauchmelder ist Pflicht. Gemäß der Bauverordnungen der meisten Bundesländer musst Du Rauchmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren anbringen. Fehlen die Rauchmelder, kannst Du im Versicherungsfall auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben.
Baustein Leitungswasserversicherung
Die Leitungswasserversicherung übernimmt Schäden durch Leitungswasser und Frost sowie andere Bruchschäden. Falls also kalkhaltiges Wasser oder Frost die Leitungen im Haus zum Bersten bringt, greift die Versicherung.
Baustein Sturmversicherung
Die Versicherung leistet bei Sturmschäden ab Windstärke 8 und bei Hagelschäden. Etwa, wenn das Dach abgedeckt wird und repariert werden muss. Sie kommt auch für Folgeschäden auf, zum Beispiel wenn es durch ein vom Sturm abgedecktes Dach regnet.
Sonderfall: Elementarschadenversicherung
Standardtarife in der Wohngebäudeversicherung greifen in aller Regel nicht bei Elementarschäden. Das bedeutet, dass die Versicherung nicht für die Folgen aufkommt, wenn Dein Gebäude durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, eine Lawine oder Starkregen beschädigt wird. Um auch gegen diese Risiken abgesichert zu sein, musst Du Deinen Versicherungsschutz um den Baustein Elementarschadenversicherung erweitern.